top of page
staubsauger.jpg

HOLEN SIE SICH DIE HILFE, DIE IHNEN ZUSTEHT

Dafür gibt es ja Die Alltagsfeen

Zertifizierter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI

Die Abrechnung kann direkt mit der Pflegekasse erfolgen

Das sind wir

Über uns

Wir sind ein nach Landesrecht zugelassener Alltags- und Hauswirtschaftsdienst und möchten mit unseren Dienstleistungen sowohl unsere Kunden sowie deren Angehörige im Alltag entlasten.

Reinigungshilfe, häusliche Unterstützung, Instandhaltung des Hauses, Hausarbeit, Wohnbetreuung, Wohnraummanagement, Haushaltsführung, Haushaltsorganisation, Haushaltshilfe, Unterstützung im täglichen Leben

Unsere Mission

Jemanden zu finden, der Ihnen dabei hilft, Ihre Aufgaben zu erledigen ist nicht schwer. Was schwer ist, ist jemanden zu finden, dem Sie dabei vertrauen können. Daher ist es uns bei die Alltagsfeen besonders wichtig, die richtigen Mitarbeiter einzustellen.

Einige Ihrer Aufgaben und Verantwortungen abzugeben, gibt Ihnen den nötigen Freiraum, um die Dinge zu tun, die Sie tun wollen, aber sonst keine Zeit dafür hätten. Melden Sie sich also bei uns und profitieren Sie von den Diensten, die die Alltagsfeen anbietet.

Entlastungsbetrag

Durch unsere Zulassung können wir unsere Dienstleistungen mit Ihrer Pflegekasse direkt abrechnen. 

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € im Monat. 

 

Dieser Betrag wird von den Krankenkassen nicht ausgezahlt und auch nicht auf das Pflegegeld angerechnet, sondern monatlich angesammelt und verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wird.

Kulinarische Hilfe, Unterstützung bei der Essenszubereitung, Hilfe beim Kochen, Küchenhilfe, Unterstützung des Küchenchefs, Hilfe bei der Essenszubereitung, kulinarische Dienstleistungen, Unterstützung bei der Essensplanung, Hilfe für Köche, Unterstützung für die Küche
bottom of page